Utente:Alecobbe/Sandbox
La regione dei Sudeti (in ceco: Sudety o anche pohraniční území, cioè letteralmente regione di confine, in tedesco: Sudetenland, in polacco : Kraj Sudetów) è una regione storica dell'Europa Centrale, appartenente alla Repubblica Ceca. Essa comprende territori piuttosto eterogenei e tra loro sconnessi, accomunati dall'appartenenza alla Cecoslovacchia dopo il 1918 e dalla presenza prevalente all'epoca di popolazioni di lingua e cultura tedesca (tedeschi dei Sudeti).
Spiegazione del toponimo
La regione prende il nome dalla catena montuosa dei Sudeti, che nel XIX secolo delimitava a settentrione le regioni austriache della Boemia, della Moravia e della Slesia Austriaca, separandole dalla Germania. Il medesimo toponimo può essere ritrovato nella provincia dei Sudeti, fondata il 29 ottobre 1918 dai rappresentanti politici della popolazione di lingua tedesca, sulla base del principio di autodeterminazione dei popoli e dei Quattordici punti (la proclamazione della provincia austriaca dei Sudeti avvenne il giorno successivo), con lo scopo di annettersi alla Repubblica dell'Austria tedesca e quindi al Regno di Germania, sottraendosi alla dominazione cecoslovacca. Il trattato di Saint-Germain tuttavia stabilì che la regione rimanesse sotto il controllo del neonato Stato Cecoslovacco. La denominazione regione dei Sudeti continuò comunque ad indicare le zone della Boemia e della Moravia abitate da popolazioni di lingua tedesca e gli abitanti di queste terre vennero frequentemente definiti tedeschi dei Sudeti, anziché boemi e moravi tedeschi, come era stato più comune nel XIX secolo.[1]
Delimitazioni
La regione dei Sudeti (in tedesco: Sudetenland) non coincide con i territori ove sorge la catena montuosa dei Sudeti, né con i Sudetenländer (in ceco Sudetské země, letteralmente: regioni dei Sudeti, al plurale), termine usato per identificare l'unione delle regioni prima austro-ungariche e poi cecoslovacche della Boemia, della Moravia e della Slesia. La regione è piuttosto definita a partire dal 1918 come l'insieme dei territori della Boemia, della Moravia e della Slesia abitati prevalentemente da popolazioni di nazionalità tedesca.
Dopo l'annessione alla Germania di vasti territori della Cecoslovacchia avvenuta in seguito alla conferenza di Monaco il 1 e 2 ottobre 1938, con una legge del 14 aprile 1939 fu istituito il Reichsgau dei Sudeti con capitale Liberec. Esso era costituito dalle province dei Sudeti e della Boemia Tedesca e fu soppresso alla fine della Seconda Guerra Mondiale, l'8 maggio 1945.
Storia
Fino al 1939 la regione dei Sudeti non aveva mai costituito un'unità da un punto di vista amministrativo. Tuttavia tra novembre e dicembre 1918 per alcune settimane si era costituita un'omonima provincia, comprendente la Moravia Settentrionale e la Slesia Sudeta. Lo stesso termine Sudetenland, inteso come denominazione per una regione abitata da popolozioni di lingua tedesca, cominciò ad essere usato soltanto tra la fine del XIX e l'inizio del XX secolo. A partire dalla metà del XIX secolo il termine "Sudetenländer" era stato usato limitatamente alle regioni boeme.
Storia fino al 1918
In base alle più antiche fonti storiografiche disponibili, la regione, in cui si erano insediate popolazioni celtiche, fu colonizzata e dominata nel I secolo d.C. dalla popolazione germanica dei Marcomanni. Essi commerciarono con i Romani, ma si scontrarono anche ripetutamente con le loro mire espansionistiche, a cui si opposero efficacemente sotto la guida di Maroboduo. Le migrazioni dei secoli successivi, che portarono le popolazioni germaniche dell'Europa Centrale ad acquisire sempre più terre e potere ai danni dell'Impero Romano, interessarono in modo significativo anche la Boemia. Nel VI secolo la regione fu colonizzata da popolazioni slave. Secondo una leggenda, il primo nucleo del popolo ceco si stabilì su monte Říp, condotti da Praotec Čech (Progenitore Ceco). Probabilmente essi giunsero da est, dopo aver superato i Monti Tatra; non è tuttavia esclusa una provenienza dall'odierna Croazia. I ritrovamente archeologici confermano che fino all'arrivo dei primi slavi, la regione era ancora abitata da germani e che le due popolazioni continuarono a convivere pacificamente per parecchi secoli.
Seit dem 12. Jahrhundert waren Böhmen und Mähren, unter der Böhmischen Krone politisch miteinander vereint, Teil des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, jedoch unabhängiger als die deutschen Reichsstände (Böhmen war das einzige Königreich im Reich).
Im 12. und 13. Jahrhundert kamen Wellen deutscher Zuwanderer in die beiden Länder. Ihre Zuwanderung konzentrierte sich auf die Randgebiete und auf die oft mit Zuwandererhilfe oder von Zuwanderern neugegründeten Städte. Sie brachten die damals in Deutschland entwickelte Stadtkultur mit all ihren Eigenschaften wie Zünften, Handwerken und vor allem deutschem Stadtrecht unterschiedlicher Prägung mit. Einige der später deutschsprachigen Gebiete waren allerdings bis zum Dreißigjährigen Krieg mehrheitlich tschechisch besiedelt. Nach der Entvölkerung durch die Kriegshandlungen und die anschließenden Seuchen und Hungersnöte wurden dort teilweise planmäßig deutsche Neusiedler angeworben. Mittelalterliche oder frühneuzeitliche Inschriften auf Grabmälern oder an Bauwerken sind deshalb auch in diesen Gebieten meist in tschechischer oder lateinischer Sprache ausgeführt, ebenso die alten Urkunden in den Stadtarchiven. Als Sonderfall ist hier das Gebiet um die ehemalige Freie Reichsstadt Eger zu behandeln. Stadt und Umland wurden 1322 an Böhmen verpfändet, das Pfand allerdings niemals wieder eingelöst, so dass das Gebiet 1806 endgültig zum Königreich Böhmen kam.
Bis 1806 gehörten Böhmen, Mähren und Schlesien dem Heiligen Römischen Reich an, seit 1804 dem Kaisertum Österreich. Als dieses durch den österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 zu Österreich-Ungarn wurde, gehörten Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien zur westlichen Reichshälfte, Cisleithanien, dem k.k. Österreich (k.k. = kaiserlich-königlich; das Wort königlich bezog sich nunmehr auf die Böhmische Krone). Seit 1848 gab es allerdings schon Überlegungen zum tschechisch-österreichischen Ausgleich, die bis zum ersten Weltkrieg für Böhmen beständige Aktualität hatten.
Die Deutschen dieser drei Kronländer, dort selbst eine Minderheit, schätzten die faktische Vorherrschaft des Deutschtums in Altösterreich. Die Tschechen bestritten die Zuständigkeit des Reichsrates für die Böhmischen Länder grundsätzlich und verharrten daher im multinationalen Parlament in Wien oft in Obstruktionspolitik. Der Versuch des k.k. Ministerpräsidenten Kasimir Felix Badeni, die Verwaltungsbehörden der Böhmischen Länder grundsätzlich zur Zweisprachigkeit zu verpflichten, stieß auf den wütenden Widerstand vieler Deutscher Altösterreichs (nicht nur der deutschen Beamten, die Tschechisch zu lernen gehabt hätten) und führte zu Krawallen in Wien. Es war daher schon während des Ersten Weltkrieges klar, dass die Tschechen nach Kriegsende ihren eigenen Staat gründen würden; sie sagten das 1917 im Reichsrat ganz offen.
Die Jahre 1918/1919
Bei der Auflösung der Donaumonarchie bildete sich am 21. Oktober eine deutschösterreichische Nationalversammlung unter Beteiligung der deutschen Reichsratsabgeordneten Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens und verabschiedete am 30. Oktober eine provisorische Verfassung des neu gegründeten Staates Deutschösterreich, der sich am 12. November 1918 zur Republik proklamierte (später Republik Österreich). Am 28. Oktober war bereits die Tschechoslowakei proklamiert worden. So wurden die mehrheitlich deutschsprachigen Grenzgebiete Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens von beiden Staaten gleichzeitig beansprucht. Die Besetzung dieser Gebiete durch tschechische Truppen vor allem ab Ende November 1918 verhinderte die volle Etablierung der neuen Provinzen Deutschböhmen und Sudetenland (= Nordmähren und Sudetenschlesien). Im Dezember gingen die Regionalregierungen ins Exil.
Die Deutschen Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens (später zusammenfassend als Sudetendeutsche bezeichnet) hatten geplant, sich in vier Provinzen zusammenzuschließen:
- Deutschböhmen (Landeshauptmann Raphael Pacher, danach Rudolf Lodgman von Auen)
- Böhmerwaldgau (sollte zu Oberösterreich kommen)
- Deutsch-Südmähren (sollte zu Niederösterreich kommen)
- Sudetenland (Provinz)
In einem Interview mit der damals führenden französischen Tageszeitung Le Matin vom 10. Januar 1919 erklärte der Gründungspräsident der ČSR, Masaryk: Template:Zitat
Am 16. Februar 1919 fanden in Deutschösterreich die Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung statt. Die Deutschen Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens wurden von Tschechen daran gehindert, diese Wahlen auch in ihren Siedlungsgebieten durchzuführen. Am 4. März 1919 trat die Konstituierende Nationalversammlung zu ihrer ersten Sitzung in Wien zusammen. An vielen Orten im deutschen Siedlungsgebiet fanden aus diesem Anlass Demonstrationen für das Selbstbestimmungsrecht und die Zugehörigkeit zu Deutschösterreich statt.[2] Dabei wurden von tschechischen Gendarmen 54 Deutsche[3] und zwei Tschechen erschossen. Am 5. März 1919 rechnete Karl Renner in der Nationalversammlung vor, dass hier 3,5 Millionen Deutschen das Selbstbestimmungsrecht vorenthalten worden sei.[4]
Durch den Vertrag von Saint-Germain wurde schließlich im September 1919 die Tschechoslowakei in ihrer Souveränität über die strittigen Gebiete bestätigt. Die Siegermächte hatten entschieden, das historische Gebiet der böhmischen Kronländer nicht aufzuteilen. Die Gebirge des „böhmischen Vierecks“ bildeten ein militärisch nützliches Hindernis gegen mögliche Angriffe des Deutschen Reiches und Österreichs, denen die Sieger die Schuld am Ersten Weltkrieg gaben. Entgegen dem 14-Punkte-Programm von US-Präsident Wilson wurde eine Volksabstimmung (wie beispielsweise in Oberschlesien) nicht vorgesehen.
Damals lebten nur rund 82.000 Tschechen im späteren Sudetenland. (In der Zeit zwischen 1920 und 1935 siedelten sich noch rund 237.000 Tschechen im Sudetenland an, die ursprünglich aus den tschechisch-slowakischen Grenzgebieten, aus Polen und Ungarn stammten.)[5]
Von 1919 bis zum Münchner Abkommen
[[Datei:Čs. vojáci v Krásné Lípě.jpg|mini|Soldaten der Tschechoslowakischen Armee vor dem „Gasthof Wiesner“ in Schönlinde (Krásná Lípa), September 1938.]]
Im neuen Vielvölkerstaat Tschechoslowakei verfügten sämtliche Völker über eigene politische Parteien, eine Vertretung im Parlament, über ein eigenes Schulsystem, und Abgeordnete im Parlament hielten ihre Vorträge in ihrer jeweiligen Muttersprache. Die Sudetendeutschen (Deutschböhmen) bildeten die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe in der Ersten Tschechoslowakischen Republik (ČSR) nach den Tschechen und vor den Slowaken. Vor allem um die Mehrheit des Staatsvolks größer erscheinen zu lassen, galten Tschechen und Slowaken allerdings als ein Volk, wiewohl die slowakische Sprache gefördert wurde. Dem deutschen Bevölkerungsanteil, wie auch den Ungarn, Polen oder Ruthenen wurden zwar Minderheitenrechte zugestanden, aber keine regionale Autonomie.
Zeitweise ließen die Spannungen nach und in zwei Wahlen in den 1920er Jahren stimmten die deutschen Bürger der Tschechoslowakei mehrheitlich für Parteien, die die Integration befürworteten. Viele Sudetendeutsche lehnten aber weiterhin eine Zugehörigkeit zur Tschechoslowakei ab. Diese Haltung dominierte auch in zahlreichen Stadträten (vgl. Gedenktafel an der Egerquelle).
Am 1. Oktober 1933 wurde um Konrad Henlein die Sudetendeutsche Partei (SdP) gegründet. Anfangs setzte sich die Partei nur für eine größere Autonomie des Sudetenlandes ein, gestützt auf vertragliche Zusicherungen der Tschechoslowakei. Nach Absprache mit Adolf Hitler orientierte sich die Partei später zunehmend an Hitler und den Nationalsozialisten (NSDAP) im benachbarten Deutschen Reich.
Abgeschirmt von der Öffentlichkeit erklärte Hitler im November 1937 den Oberbefehlshabern der Wehrmacht, dass der Anschluss Österreichs und die Niederwerfung der Tschechoslowakei die nächsten Schritte auf dem Weg zum Lebensraum im Osten seien. Im April 1938 bekräftigte Hitler gegenüber der Wehrmacht seinen Plan, „die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine Militäraktion zu zerschlagen“. Auf diesem Weg zu der von ihm so proklamierten „Lösung der deutschen Raumfrage“ war die SdP ein willfähriger Partner. Henlein wurde beauftragt, die tschechoslowakische Regierung mit Maximalforderungen der Sudetendeutschen zu konfrontieren, um die innenpolitische Sudetenkrise anzuheizen.
Immer stärker unter Druck, verkündete die Tschechoslowakei im Mai 1938 mit dem Hinweis auf Kenntnisse eines unmittelbar bevorstehenden deutschen Angriffs die Mobilmachung. Die Bündnispartner Frankreich und England waren im Zugzwang und bekundeten ihre Unterstützung. Deutschland seinerseits forcierte die Krise und versetzte die Wehrmacht in Bereitschaft.
Die Deutsche sozialdemokratische Arbeiterpartei in der Tschechoslowakischen Republik erließ im September 1938, gezeichnet von ihrem Vorsitzenden Wenzel Jaksch, einen Aufruf an ihre Landsleute: Template:Zitat Die Vorhersage Untergang durch Krieg kann für das Sudetenland im Licht der späteren Ereignisse als prophetisch bezeichnet werden.
Am 21. September 1938 hatte die Tschechoslowakei sodann in einer Erklärung der Abtretung der sudetendeutschen Gebiete zugestimmt.[6]
Das Münchner Abkommen und „Erledigung der Rest-Tschechei“
[[Datei:Bundesarchiv Bild 137-049535, Anschluß sudetendeutscher Gebiete.jpg|mini|links|Adolf Hitler während einer Parade am 4. Oktober 1938 in Graslitz (Kraslice) anlässlich des Anschlusses des Sudetenlandes]] [[Datei:Bundesarchiv Bild 183-H13160, Beim Einmarsch deutscher Truppen in Eger.jpg|mini|Bewohner von Eger (Cheb) beim Zeigen des Hitlergrußes nach dem Anschluss]]
Mit dem unter Vermittlung Benito Mussolinis geschlossenen Münchner Abkommen verhinderten die britische Regierung unter Neville Chamberlain und die Regierung der Französischen Republik unter Führung von Édouard Daladier den von Hitler eigentlich angestrebten Waffengang, nicht jedoch dessen Ziel. Die tschechoslowakische Regierung von Staatspräsident Beneš wurde an den Verhandlungen nicht beteiligt. Nachdem das Abkommen am 30. September 1938 geschlossen worden war, wurde die Eingliederung[7] des Sudetenlandes an den beiden Folgetagen, 1. und 2. Oktober 1938 vollzogen. Das einverleibte bzw. „angeschlossene“[8] Gebiet hatte 3,63 Millionen Einwohner, davon etwa 2,9 Mio. Deutsche und 0,7 Mio. Tschechen.
Am 14. April 1939 wurde aus dem größten Teil der sudetendeutschen Gebiete mit 2,94 Mio. Einwohnern in 3.167 Gemeinden der Reichsgau Sudetenland geschaffen. Die südlichen Teile mit 543 Gemeinden und etwa 690.000 Einwohnern wurden dem Gau Bayerische Ostmark in Bayern sowie den Reichsgauen Oberdonau (Oberösterreich) und Niederdonau (Niederösterreich) zugeschlagen; zum Reichsgau Niederdonau kamen auch die Gemeinden Engerau und Theben bei Preßburg/Slowakei. Im Osten wurden die 38 Gemeinden des Hultschiner Ländchens mit 52967 Einwohnern dem Landkreis Ratibor in der preußischen Provinz Oberschlesien unterstellt.
Schon einen Monat vor der Konstitution des Reichsgaues Sudetenland war am 15. März 1939 die „Rest-Tschechei“ besetzt und tags darauf das Protektorat Böhmen und Mähren errichtet worden. Die Grenze zwischen dem Protektorat und dem Sudetenland durfte nur mit staatlicher Genehmigung, sogenannten Durchlassscheinen, überschritten werden; die Zollgrenze zum Protektorat wurde jedoch am 18. September 1940 aufgehoben.
Sammeleinbürgerung der deutschen Volkszugehörigen
Bei der Volkszählung 1910 bekannten sich 3.489.711 Bewohner in Böhmen, Mähren und Österr.-Schlesien muttersprachlich als Deutsche.
Die 1945/46 aufgrund der sogenannten Beneš-Dekrete enteigneten und vertriebenen deutschen Volkszugehörigen in den nach dem Münchner Abkommen 1938 an das Deutsche Reich abgetretenen 3710 Gemeinden der ČSR erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nach Maßgabe des Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen vom 20. November 1938 (RGBl. II S. 896) mit Wirkung ab 10. Oktober 1938, die deutschen Volkzugehörigen im 1939 völkerrechtswidrig errichteten Protektorat Böhmen und Mähren nach Maßgabe der Verordnung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch frühere tschechoslowakische Staatsangehörige deutscher Volkszugehörigkeit vom 20. April 1939 (RGBl. I S. 815) in Verbindung mit der Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen gegenüber dem Protektorat Böhmen und Mähren vom 6. Juni 1941 (RGBl. I S. 308) mit Wirkung ab 16. März 1939.
Die Rechtswirksamkeit der Sammeleinbürgerungen war nach dem Zweiten Weltkrieg umstritten. Ihre rechtliche Würdigung durch das Bundesverfassungsgericht vom 28. Mai 1952 (Template:BVerfGE) führte zu dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 (BGBl. I S. 65). § 1 dieses Gesetzes stellte abschließend fest, dass die durch Sammeleinbürgerung erfolgten Verleihungen der deutschen Staatsangehörigkeit an deutsche Volkszugehörige u. a. in den Sudetengebieten und dem ehemaligen Reichsprotektorat rechtswirksam sind, es sei denn, die Betroffenen haben die deutsche Staatsangehörigkeit durch ausdrückliche Erklärung ausgeschlagen oder schlagen sie noch aus.[9]
Interpretationen und Reaktionen
Durch das Münchner Abkommen (von tschechischer Seite überwiegend bezeichnet als „Münchener Diktat“, tschech.: Mnichovský diktát, oder „Münchener Verrat“, tschech.: Mnichovská zrada) vom 29. September 1938 sah die deutsche Bevölkerung des Sudetenlandes ihr beim Zerfall Österreich-Ungarns 1918 angestrebtes, aber durch den Vertrag von St. Germain verhindertes Selbstbestimmungsrecht mit zwanzig Jahren Verspätung eingelöst. (So hatte in Wien auch der ehemalige Staatskanzler Karl Renner – er stammte aus Südmähren – im März 1938 argumentiert, als er den „Anschluss“ an das Deutsche Reich begrüßte.) Ein Selbstbestimmungsrecht, das zum Zeitpunkt seiner Verwirklichung andererseits dazu führte, dass das Sudetenland in die Hände der Nationalsozialisten fiel. Ungeachtet dessen war die Angliederung der überwiegend deutsch besiedelten Randgebiete Böhmens an das Deutsche Reich als Reichsgau Sudetenland von der Zustimmung der ganz überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung begleitet. Für einen politischen Eklat sorgte der ehemalige tschechische Ministerpräsident Miloš Zeman im Jahre 2002, als er so weit ging, im Zusammenhang mit den Sudetendeutschen von der Fünften Kolonne des Dritten Reiches zu sprechen.
Wenige Monate nach Abschluss des Münchner Abkommens wurden durch den inzwischen zurückgetretenen und in London ansässigen ehemaligen Präsidenten Edvard Beneš erste Ideen entwickelt, die auf eine Rückgewinnung der zwangsweise abgetretenen Gebiete sowie eine Ausweisung der dort lebenden deutschen Bevölkerung zielten.
Zweiter Weltkrieg
Unmittelbar nach Beginn des Zweiten Weltkrieges gründete der ehemalige tschechoslowakische Präsident Edvard Beneš das tschechoslowakische Nationalkomitee, das sowohl von der britischen als auch der französischen Regierung anerkannt wurde. Nach dem deutschen Sieg über Frankreich im Juni 1940 erkannten die Briten die Gruppe um Beneš als tschechoslowakische Exilregierung und Beneš als Präsidenten an. In dieser Position verstärkte Beneš seine Anstrengungen hinsichtlich der vollständigen Wiedererrichtung der Tschechoslowakei unter Einschluss des Sudetenlandes und der Ausweisung der Minderheitsbevölkerungen der Deutschen, Ungarn und Polen.
Bereits weit vor Kriegsende erreichte Beneš von den Westalliierten die grundsätzliche Zustimmung zu seinen Entrechtungs- und Vertreibungsplänen. Die darauf abzielenden und später als Beneš-Dekrete bekannt gewordenen Gesetze und Verordnungen wurden von Beneš größtenteils schon ab 1943 formuliert.
Vertreibung
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde damit begonnen, das im Londoner Exil entwickelte und vorbereitete Programm in die Tat umzusetzen. Beneš verkündete die Beneš-Dekrete, die die Enteignung und Entrechtung der Sudetendeutschen und Ungarn anordneten (bei den Ungarn wurde die Entrechtung 1948 aufgehoben). Deutsche, die ihre antifaschistische Gesinnung nicht zweifelsfrei nachweisen konnten, wurden mit einem „N“ (für „Němec“ = Deutscher) gekennzeichnet und zwangsausgesiedelt. Andere wurden zunächst in Arbeitslager gebracht, um z. B. in Kohlegruben, Gradierwerken und auf Bauernhöfen unentgeltlich und bei minimaler Verpflegung zu arbeiten. Bezüglich der Ungarn wurde schließlich lediglich ein teilweiser Bevölkerungsaustausch gegen Slowaken aus Ungarn durchgeführt. Auch Deutsche mit nachweislich antifaschistischer Gesinnung wurden häufig dazu genötigt, „freiwillig“ das Land zu verlassen.
Insgesamt wurden drei Millionen der knapp über 3,2 Millionen Sudetendeutschen vertrieben. Die Zahl der sudetendeutschen Todesopfer schwankt je nach Untersuchung zwischen 30.000 und 240.000, wobei das Bundesarchiv 1974 mit 60–70.000 Toten rechnete.[10] Nach verschiedenen Bevölkerungsbilanzen hat sich die Zahl der Sudetendeutschen zwischen Anfang Mai 1945 und den beiden Volkszählungen in der Bundesrepublik und der DDR vom August und September 1950 um über 200.000 vermindert.
Der ehemals sudetendeutsche, später österreichische Kommunist Leopold Grünwald kommentierte: Template:Zitat
Nach der Vertreibung
Nach der Vertreibung der rund drei Millionen Sudetendeutschen bürgerte sich im tschechischen Sprachgebrauch zunehmend der Begriff Grenzland ein, auch wenn diese Gebiete oft relativ weit von der Grenze entfernt oder tief im Landesinneren lagen, wie dies beispielsweise bei einigen früheren Sprachinseln der Fall war. Die böhmischen und mährischen Randgebiete wurden nach dem Krieg durch Vertreibung und Zuzug einer großen Zahl von Neubürgern von einem radikalen Wandel erfasst. Die Einwohnerschaft bestand nach Abschluss der größten Wanderungsbewegungen aus rund einer Million neu angesiedelten Tschechen aus dem böhmisch-mährischen Landesinneren, 600.000 bereits vor dem Krieg ansässigen Tschechen, 200.000 sogenannten Repatrianten – aus dem Ausland (Ukraine, z. B. Wolhynientschechen, Österreich, Westeuropa) zugewanderte Tschechen –, 200.000 neu angesiedelten Slowaken, 200.000 verbliebenen Deutschen, von denen viele in den folgenden Jahren auswanderten, und einigen Tausend Angehörigen weiterer Nationalitäten wie Roma (einige Quellen sprechen von mehreren 100.000 angesiedelten Roma, siehe hierzu auch den Hauptartikel Roma in Tschechien und der Slowakei), Ungarn und Rumänen. Somit wohnten rund 2,5 Millionen Einwohner in den betreffenden Gebieten, wobei einige strukturstärkere Orte ein sehr starkes Bevölkerungswachstum erlebten, während andere, eher strukturschwache Orte schrumpften oder gar nicht wiederbesiedelt wurden.
Die meisten Neubürger gelangten in Orte, zu denen sie keinerlei Beziehung hatten. Sie erhielten den Zuschlag auf die jeweilige zuvor von Sudetendeutschen oder Ungarn enteignete Immobilie unentgeltlich über ein Auslobungsverfahren, welches die Regierung unter der tschechischen und slowakischen Bevölkerung durchführte. Einzelne nahmen Häuser noch unter Anwesenheit der Vorbewohner gewaltsam in Besitz. Weiterhin wurden etwa 44.000 Ungarn in das verlassene Sudetenland zum Arbeitsdienst deportiert. Nach ein bis zwei Jahren wurde den Ungarn erlaubt, in die Südslowakei zurückzukehren, was auch rund 24.000 von ihnen taten. Viele Neubürger galten aus Sicht der Regierenden als politisch „unzuverlässig“ oder „schwer sozialisierbar“, andere wurden mit Aussichten auf einen beruflichen Karrieresprung oder sozialen Aufstiegsmöglichkeiten angelockt. Eines der Ziele der kommunistischen Regierung war unter anderem, in den Gebieten eine von früheren bürgerlichen Traditionen „unbelastete“ Bevölkerung unter entsprechenden ideologischen Gesichtspunkten formen zu können.
Durch die Neuverteilung der geräumten Immobilien kam es bei vielen Tschechen „als Ausgleich für durch die Nationalsozialisten verübtes Unrecht“ zu einem erheblichen Wohlstandszuwachs. Bis heute sorgt dieses Thema für Spannungen zwischen den Regierungen Österreichs, Deutschlands und Ungarns einerseits und der tschechischen Regierung andererseits. Am 27. Februar 1992 wurde zwischen der Tschechoslowakei und Deutschland ein Vertrag über die freundschaftliche Zusammenarbeit geschlossen, auch um diesen Konfliktpunkt zu entschärfen.
Nach dem Abschluss des umfassenden Migrationsprozesses der Nachkriegszeit bestand die neue Gesellschaft im tschechischen Grenzland durchschnittlich zu über zwei Dritteln aus Neusiedlern, was eine komplette Veränderung der ethnischen, kulturellen und wirtschaftlichen Struktur der Regionen bewirkte. Bis heute wird eine hohe Fluktuation in der Einwohnerschaft beobachtet. In den ersten Jahren herrschte die weit verbreitete und bis heute zuweilen politisch instrumentalisierte Ansicht, dass das Leben im Grenzgebiet ein Provisorium sei, da man mit einer Rückkehr der Sudetendeutschen rechnen müsse. Sehr viele Häuser wurden nicht wieder besiedelt und entweder abgerissen oder dem Verfall preisgegeben, insbesondere, wenn diese sehr nahe an der Staatsgrenze lagen. Einige Orte wandelten sich zu Wochenendhaussiedlungen und lagen in Sperrgebieten. Nach der Grenzöffnung bestand (bzw. besteht bis heute) in den betreffenden grenznahen Regionen häufig eine einseitig auf eher anspruchslosen Einkaufstourismus und Tanktourismus ausgerichtete Wirtschaft, eine teilweise stark ausgeprägte Rotlicht- und Grenzkriminalität, gegen die aber zunehmend erfolgreich vorgegangen wird, und eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit.[11]
Entspannungspolitik
Spannungen zu entschärfen ist auch eines der wichtigsten Ziele der gemeinsamen Deutsch-tschechischen Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung vom Januar 1997. Die sudetendeutschen Organisationen waren damit nicht zufriedengestellt. Premierminister Milos Zeman bezeichnete die Sudetendeutschen 2002 als „fünfte Kolonne Hitlers“ und als Zerstörer der tschechoslowakischen Demokratie.[12]
Heute treffen sich viele Sudetendeutsche einmal jährlich auf dem Sudetendeutschen Tag. Während in den Anfängen stark das erlittene Unrecht im Vordergrund stand, spielt heute der völkerverbindende europäische Gedanke eine größere Rolle.
Tschechiens Präsident Václav Klaus teilte im Oktober 2009 mit, sein Land werde den EU-Reformvertrag von Lissabon nur dann unterzeichnen, wenn die EU-Grundrechtecharta für Tschechien ausgesetzt würde. Grund dafür sind Befürchtungen, vertriebene Sudetendeutsche könnten vor internationalen Gerichten Rückgabe- und Entschädigungsforderungen stellen.[13]
Sprache
Da heute keine geschlossenen sudetendeutschen Siedlungs- und damit Sprachgebiete mehr bestehen, sind die sudetendeutschen Dialekte akut vom Aussterben bedroht. Die verschiedenen sudetendeutschen Dialekte lassen sich in fünf Mundartlandschaften unterteilen:
- Mittelbairisch (Südmähren, unterer und mittlerer Böhmerwald, Schönhengst, die Sprachinseln von Budweis, Wischau, Brünn und Olmütz)
- Nordbairisch oder Oberpfälzisch (Westböhmen mit dem Egerland, Iglauer Sprachinsel)
- Ostfränkisch (kleinste Sprachlandschaft; sie reicht von NW-Böhmen über das Erzgebirge bis in die Gegend von Bamberg und ist auch noch im Schönhengst und im mittleren Nordmähren vertreten)
- Obersächsisch (Nordböhmen westlich von Tetschen-Bodenbach und als Mischdialekt mit dem Nordbairischen in der Iglauer Sprachinsel)
- Lausitzisch-Schlesisch (Nordböhmen östlich von Tetschen-Bodenbach, Ostböhmen, Nordmähren, Sudeten-Schlesien)
Der Wortschatz wird beschrieben im Sudetendeutschen Wörterbuch. Die Sprachgeographie wird derzeit erforscht vom Atlas der historischen deutschen Mundarten auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.
Bedeutende Städte und Orte
- Asch (Aš)
- Aussig (Ústí nad Labem)
- Bischofteinitz (Horšovský Týn)
- Böhmisch Krumau (Český Krumlov)
- Böhmisch-Leipa (Česká Lípa)
- Braunau (Broumov)
- Brüx (Most) – hatte seit ca. 1930 eine knappe tschechische Mehrheit durch den Zuzug von Bergleuten seit etwa 1860.
- Dux (Duchcov)
- Eger (Cheb)
- Elbogen (Loket)
- Falkenau (Sokolov)
- Franzensbad (Františkovy Lázně)
- Freiwaldau (Jeseník)
- Friedland (Frýdlant v Čechách)
- Freudenthal (Bruntál)
- Gablonz (Jablonec nad Nisou)
- Graslitz (Kraslice)
- Grulich (Králíky)
- Hohenelbe (Vrchlabí)
- Iglau (Jihlava) – mit tschechischer Minderheit; kam 1938 nicht zu Deutschland, da Sprachinsel im Landesinneren.
- Jägerndorf (Krnov)
- Karlsbad (Karlovy Vary)
- Komotau (Chomutov) – mit tschechischer Minderheit seit dem späten 19. Jahrhundert
- Krummau (Český Krumlov; s.o.)
- Leitmeritz (Litoměřice)
- Lundenburg (Břeclav) – kam 1938 zu Deutschland aufgrund der knappen deutschsprachigen Mehrheit bei der Volkszählung von 1910
- Mährisch-Schönberg (Šumperk)
- Marienbad (Mariánské Lázně)
- Markt Eisenstein (Železná Ruda)
- Mies (Stříbro)
- Nesselsdorf (Kopřivnice)
- Neutitschein (Nový Jičín)
- Nikolsburg (Mikulov)
- Oberleutensdorf (Horní Litvínov)
- Olbersdorf (Město Albrechtice)
- Olmütz (Olomouc) – kam 1938 nicht zu Deutschland, da Sprachinsel im Landesinneren
- Prachatitz (Prachatice)
- Rumburg (Rumburk)
- Reichenberg (Liberec)
- Saaz (Žatec)
- Sankt Joachimsthal (Jáchymov)
- Sternberg (Šternberk)
- Tepl (Teplá)
- Teplitz-Schönau (Teplice)
- Tetschen(-Bodenbach) (Děčín)
- Trautenau (Trutnov)
- Troppau (Opava)
- Unterwielands (Gmünd III) (České Velenice)
- Warnsdorf (Varnsdorf)
- Winterberg (Vimperk)
- Znaim (Znojmo)
Siehe auch
Literatur
- Wilhelm Weizsäcker: Quellenbuch zur Geschichte der Sudetenländer. Hrsg. vom Collegium Carolinum im Verlag Robert Lerche, München 1960.
- Alfred Bohmann: Das Sudetendeutschtum in Zahlen. Hrsg. vom Sudetendeutschen Rat, München 1959.
- Zdeněk Beneš, Václav Kural (Hrsg.): Geschichte verstehen. Die Entwicklung der deutsch-tschechischen Beziehungen in den böhmischen Ländern 1848–1948. Gallery, Prag 2002, ISBN 80-86010-66-X (PDF).
- Emil Franzel: Sudetendeutsche Geschichte. Mannheim 1978, ISBN 3-8083-1141-X.
- Rudolf Hemmerle: Sudetenland-Lexikon. Adam Kraft, Mannheim 1984 (Sonderausg., Würzburg 2001, ISBN 3-88189-395-4).
- Rudolf Meixner: Geschichte der Sudetendeutschen. Helmut Preußler Verlag, Nürnberg 1988, ISBN 3-921332-97-4.
- Wilhelm Jun: Die Flüchtlings-Transporte des Jahres 1946. Statistische Darstellung der Transporte aus der heutigen Tschechischen Republik nach den Ländern der amerikanischen Besatzungszone und der Transporte aus Österreich nach Westdeutschland.
- Zmizelé Sudety: Das verschwundene Sudetenland. Antikomplex, Domažlice 2003 (4. Auflage 2004, ISBN 80-86125-73-4).
- Jörg Osterloh: Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-57980-0.
- Alena Wagnerovà: Helden der Hoffnung – Die anderen Deutschen aus den Sudeten 1935–1989. Berlin 2008, ISBN 978-3-351-02657-8.
- Steffen Prauser, Arfon Rees: The Expulsion of the ‘German’ Communities at the End of the Second World War. Department of History and Civilization. European University Institute, Florenz (Dezember 2004), S. 18.
- Ernst Schremmer: Sudetenland in Farbe: Kein schöner Land in jener Zeit (Bildband). Adam Kraft Verlag, Mannheim 1985, ISBN 3-8083-1082-0.
Weblinks
- Wikimedia Commons contiene immagini o altri file su Alecobbe/Sandbox
- (DE) Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (opere di e su Alecobbe/Sandbox), su portal.dnb.de, Biblioteca nazionale tedesca.
- Statistische und grafische Darstellung deutscher Bevölkerungsbewegungen nach dem Zweiten Weltkrieg, 1966 hrsg. vom bundesdeutschen Flüchtlingsministerium in französischer Sprache
- Karte der Bevölkerung Ostmittel- und Südosteuropas (1989–1992)
- Übersicht über nach 1945 nicht wieder besiedelte Ortschaften
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Einzelnachweise
- ^ Sudetenland. In: Westermann Lexikon der Geographie, Bd. IV, Sp. 450.
- ^ Josef Seliger
- ^ Jörg K. Hoensch: Geschichte der Tschechoslowakischen Republik 1918–1978. W. Kohlhammer, Stuttgart 1978², ISBN 3-17-004884-8, S. 30.
- ^ Stenographische Protokolle der Konstituierenden Nationalversammlung für Deutschösterreich, 2. Sitzung, 5. März 1919, S. 26 (alex.onb.ac.at).
- ^ Siehe auch T. G. Masaryk, Das neue Europa. Der slawische Standpunkt.
- ^ Gregor Schöllgen, Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, 3. Auflage 2004, S. 125 f.; vgl. dazu Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, Mohr Siebeck, Tübingen 2004 (Fn 19), S. 97.
- ^ Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, S. 90; es wird ebenfalls von „Einverleibung“ geschrieben, so etwa ibid., S. 97.
- ^ Jörg Osterloh: Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-57980-0, passim.
- ^ Näheres bei Walter Fr. Schleser, Die Staatsangehörigkeit deutscher Volkszugehöriger nach deutschem Recht, in: Die deutsche Staatsangehörigkeit, 4. Auflage, Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 1980, ISBN 3-8019-5603-2, S. 75–106.
- ^ Sudetendeutsche und Tschechen, approbiertes Begleitheft zum Video Reg.Nr. 89905, 2001.
- ^ Pohraničí českých zemí na pokračování (Dosídlování v padesátých letech 20. století), Lubomír Slezák.
- ^ Eva Hahn, Hans Henning Hahn, a.a.O., S. 90.
- ^ Tschechien – Euroskeptiker spielt auf Zeit, Focus Online, 12. Oktober 2009.